Grüne Räume für draußen

Der Begriff Pergola stammt aus dem Italienischen und bezeichnet einen Raum, der aus Säulen oder Pfeilern und grünem Bewuchs gebildet wird. Als natürliche Beschattung der Terrasse, aber auch als raumbildendes Element im Garten sind Pergolen häufig zu finden. Die tragenden Elemente bestehen in unseren Gärten oft aus Holz.

Rankhilfe zum Anlehnen

Die Holzbauteile der Pergola, die in der Regel aus Stützen und Balken bestehen, sind im Grunde genommen Rankhilfen für Klettergewächse. Grundsätzlich ist die Pergola als sogenannte Anlehnkonstruktion konzipiert und braucht ein Gebäude als Halt. Immer häufiger sind die Elemente auch freistehend im Einsatz und strukturieren Gärten oder verbinden Gebäude wie zum Beispiel Wohnhaus und Garage. Im Gegensatz zur Laube oder zum Schattendach sind Pergolen nach oben hin halb offen, das Dach kann durch eine offene Konstruktion oder durch Bewuchs gekennzeichnet werden.

Planungsgrundsätze für die Pergola

Als Material für die Pergola können alle tragfähigen Materialien verwendet werden, also neben Holz auch Mauerwerk oder Metall. Holz ergänzt den Bewuchs um ein natürliches Element, lässt sich leicht bearbeiten und wird deshalb gerne als Baumaterial eingesetzt. Entscheidend für die Lebensdauer der Pergola ist eine stabile Verankerung im Boden. Holzstützen werden in einbetonierte Balkenschuhe gesetzt, dadurch bekommen sie sicheren Halt, durch den Abstand von der Betonfläche ist auch der vorbeugende Holzschutz gesichert. Holz im Außenbereich muss je nach Holzart zusätzlich mit einem Holzschutzanstrich vor der Witterung und Parasiten geschützt werden. Ideal sind Lärchen- oder Eichenholz, diese Harthölzer weisen bei entsprechendem konstruktivem Holzschutz auch ohne Anstrich eine lange Lebensdauer auf.

Pergola im Garten – meist baugenehmigungsfrei

Da eine Pergola kein festes Dach hat und außerdem keine Brandschutzregelungen berührt, ist das Bauwerk in der Regel genehmigungsfrei und kann ohne weiteren bürokratischen Vorlauf errichtet werden. Allerdings müssen dennoch einige baurechtliche Regelungen eingehalten werden. So darf die Pergola keine Sichtbehinderung auf der Straße darstellen oder das Nachbargrundstück beschatten.

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