Sonnenstrom vom eigenen Dach – der Staat hilft mit!

Photovoltaikanlagen finden sich in Deutschland auf vielen Dächern. Möglich wird dies durch die Förderprogramme des Staates. Private Anleger werden mit attraktiven Zuschüssen und Investitionshilfen unterstützt. Die Förderkonditionen für den Bau sind in der jeweils aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt.

Der aktuelle Stand – EEG 2017

Im Januar 2017 gab es eine wichtige Veränderung hinsichtlich der Einspeisevergütung. Diese ist seit in Kraft treten des EEG 2017 für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kWp nicht mehr vom Staat festgelegt, sondern wird durch Ausschreibungen ermittelt. Für Anlagen unter einer Nennleistung von 100 kWp, für die keine Verpflichtung zur Direktvermarktung - also zur Einspeisung ins Netz - besteht, gelten nach wie vor feste Einspeisevergütungen, die die Photovoltaikanlage auf dem Hausdach planbar und damit finanzierbar machen.

Eigenverbrauch – die Einspeisevergütung entfällt

Solarstrom, der selbst erzeugt und selbst verbraucht wird, ist von der Einspeisevergütung ausgenommen, für Anlagen über 10 kWp wird eine Abgabe fällig, die Höhe der Abgabe orientiert sich an der jeweils aktuellen EEG-Umlage und ist prozentual gestaffelt. Was auf den ersten Blick wie ein Abzug und eine Verschlechterung der Förderkonditionen aussieht, ist gut gemeint und berücksichtigt die Tatsache, dass ohnehin nur noch 90 % des eingespeisten Stroms vergütet werden. Wer die übrigen 10 % selbst verbraucht, spart damit effektiv Stromkosten und geht mit seiner Photovoltaikanlage in Richtung Selbstversorger. Natürlich werden auch die Kosten für den Haushaltsstrom eingespart und das rechnet sich bei den heute hohen Strompreisen deutlich.

Stromspeicher werden extra gefördert

Je weiter die Schere zwischen Einspeisevergütung und Strompreis auseinanderklafft, umso attraktiver wird die Eigeneinspeisung. Um diese zu fördern, wurde im Mai 2014 ein Förderprogramm der KfW gestartet, das den Einbau und die Nutzung von Solarstromspeichern unterstützt. Die Förderung ist für Neuanlagen wie auch bestehende Anlagen möglich, als maximale Nennleistung sind 30 kWp zulässig.

Tipp: Die Förderung ist sehr begehrt, die Fördersumme pro Jahr nicht unbegrenzt. Es lohnt sich also, schnell zu reagieren und einen Förderantrag zu stellen. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Konzeption Ihrer Photovoltaikanlage und informieren Sie über die aktuellen Förderbedingungen sowie die nötigen Voraussetzungen der Förderfähigkeit. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und starten Sie durch auf dem Weg zum Selbstversorger in Sachen Strom!

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