Asbestsanierung

Abbau und Entsorgung von Welldach- und Fassadenplatten aus Asbestzement

In Deutschland gibt es nach vorsichtigen Schätzungen mindestens 4. Mrd. qm Welldach- und Fassadenplatten aus Asbestzement.

In eingebautem und unbeschädigtem Zustand stellen Asbestzementprodukte keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Werden jedoch im Zuge von Baumaßnahmen die Asbestzementplatten beschädigt, dann kann es zur Freisetzung krebserzeugender Stäube kommen.

Der Abbau von asbesthaltigen Dach- und Fassadenplatten darf deshalb nur durch sachkundige Firmen vorgenommen werden. Der Gebrauch einer persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutz, und die Anwendung spezieller Sanierungsverfahren ist zwingend vorgeschrieben.

Wir verfügen über sachkundiges Personal und die erforderliche sicherheitstechnische Ausstattung, um alle Arbeiten mit Asbestprodukten sicher nach TRGS 519 durchführen zu können.

Rechts sehen Sie die zwei Urkunden über die Erlangung der Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 4, für ASI - Arbeiten von Asbestzementprodukten.

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